Um als Volleyballer in der Nationalliga B oder höher lizenziert spielen zu dürfen, muss man eine Unterstellungserklärung (“Der unterzeichnende Sportler verzichtet auf jede Form von Doping…”) unterschreiben.
Und dann lässt man natürlich die Finger von dem Zeug. So vermeidet man Geldbussen bis CHF 200’000.
Das ist aber nicht ganz so einfach wie es sich anhört, denn beim Einkaufen reicht es nicht mehr, mit der Einkaufsliste zurechtzukommen: In der anderen Hand schleppt man die Dopingliste mit, um sicherzugehen, dass die gewünschte Tomatensauce nicht plötzlich Substanzen wie Dehydrochlormethyltestosterone, Quinbolone, Methylenedioxymethamphetamine oder Ähnliches enthält.
Eine Zeit lang war dies eine grosse Last, doch mit ein paar geeigneten Eselsbrücken schaffte man es schnell mal auch ohne die Liste…